FÜHRERSCHEIN WEG?
SIE WOLLEN IHN WIEDER!

Sie wurden angezeigt und mussten zahlen. Das ist hart genug.

Mit der Teilnahme an einer Nachschulung können Sie Ihren rosa Schein zurückerhalten. Der Kurs ist verpflichtend, aber kein Teil der Strafe.

Gute Fahrt unterstützt Sie mit optimalen Kursbedingungen und regionaler Betreuung.

Über Gute Fahrt Nachschulungen

Häufig gestellte Fragen

F: Was kostet eine Nachschulung?

A: €495,- bei erstmaligem Besuch.

F: Wie schnell bekomme ich einen Termin?

A: Wir führen regelmässig Nachschulungen in allen Bezirken durch. Teilen Sie uns mit, wie lange Sie Zeit haben, wir machen Ihnen ein passendes Angebot.

F:Wie lange dauert eine Nachschulung (kann ich das nicht in einer Woche machen)?

A: das Gesetz schreibt vor, dass eine Nachschulung mind. 22 Tage (max.40 Tage) dauern muss. Insgesamt müssen 4 Sitzungen besucht werden. Diese erstrecken sich über 4 Wochen, d.h. pro Woche findet eine Nachschulungssitzung (3h 15 min) statt. Kurse für verkehrsauffällige Lenker: Kursdauer ebenfalls 4 Wochen. Bei diesem Kurs dauern die Kurssitzungen nur 2h 30 min. Im Kurs inbegriffen ist eine Fahrprobe mit einem Fahrlehrer, welche nachher in der Gruppe analysiert wird.

F: Was passiert bei einer Nachschulung?

A: Es findet keine Prüfung statt, es wird kein Fahrschulwissen abgefragt. In der Gruppe werden die Gefahren von Alkohol im Strassenverkehr aufgezeigt und es wird für jeden ein Plan für die Zukunft erarbeitet, damit Sie dieses Problem nicht mehr bekommen.

F: Was bedeutet es wenn im Bescheid steht das ich ein „Wiederholer“ bin?

A: Es wurde bereits ein Nachschulungskurs innerhalb von 5 Jahren besucht. Hier ist eine Zusatzsitzung vorgeschrieben (Dauer der Sitzung 50 Minuten) Kosten 110,- EUR.

F: Wo gibt es den nächstgelegensten Standort wo ich die Nachschulung absolvieren kann?

A: Der Verein Gute Fahrt bieten die Nachschulungskurse an über 80 Standorten (z.B. in Fahrschulen) in ganz Österreich an. Genaue Orte und Termine Erfahren Sie über die Hotline Nummer 0800 800 118 oder unter www.gutefahrt.at.

F: Wann bekomme ich dann den Führerschein frühestens wieder?

A: Den Führerschein bekommt man frühestens nach der behördlich vorgeschriebenen Entzugszeit (das genaue Datum steht im Bescheid).

F: Wird Fahrschulwissen abgefragt?

A: Nein.

F: Muss ich die Teilnahmebestätigung selber bei der Behörde vorbeibringen?

A: Die Teilnahmebestätigung wird von uns an die Behörde übermittelt. Am Ende der Nachschulung bekommt jeder Teilnehmer eine Kopie ausgehändigt.

F: Wann muss ich die Kursgebühr bezahlen?

A: Es wird empfohlen die Kursgebühr bis spätestens 1 Woche vor Kursende zu bezahlen. Bezahlt man nach dem Kurs erhält man die Teilnahmebestätigung (bzw. die Behörde) erst, wenn die komplette Kursgebühr bezahlt wurde.

F: Kann ich einen Einzelkurs machen?

A: Nur wenn man aus einem Grund nicht Gruppenfähig ist (z.B. körperliche Beeinträchtigung).

Die Deutsche Sprache -
Unterstützung für Ausländer und Fremdsprachige

F: Was ist bei Sprach- bzw. Leseschwierigkeiten?

A: In solchen Fällen muss ein Einzelkurs gemacht werden. Es werden 5 Termine vereinbart zu je 50 Minuten.

F: Was mache ich wenn ich nicht gut Deutsch spreche?

A: Wir führen Kurse auch in serbokroatisch, türkisch, englisch oder mit Dolmetscher durch.

F: Kurse mit Dolmetscher - Muss der Dolmetscher extra bezahlt werden?

A: Es muss kein beeidetet Dolmetscher sein. Wenn Sie Freunde haben, die Ihre Sprache und die Deutsche Sprache gut beherrschen und über 18 Jahre (!) sind, reicht es vollkommen.

F: Kann ich einen Einzelkurs machen?

A: Nur wenn man der Deutschen Sprache nicht mächtig ist.